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REISEKOSTEN

Ihre Reisekosten immer im Blick

Mit unserer Unterstützung gelingt die Reisekostenabrechnung so schnell und einfach wie noch nie. Dabei sind uns digitale und transparente Prozesse besonders wichtig. In enger Abstimmung mit unseren Kunden definieren wir, welche Punkte neben den gesetzlichen Anforderungen noch geprüft werden sollen.


Unser Angebot richtet sich sowohl an privatwirtschaftliche Unternehmen als auch an Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Gerne erstellen wir auf Wunsch und in enger Absprache mit Ihnen ein individuelles Paket für das Outsourcing der Reisekostenabrechnung.

EStG

Einkommenssteuergesetz

BRKG

Bundesreisekostengesetz

BayRKG

bayerisches Reisekostengesetz

Privatwirtschaftliche Unternehmen sind grundsätzlich nicht gesetzlich zur Erstattung von Reisekosten verpflichtet. Dennoch ist es gängige Praxis, dass Mitarbeitern die im Rahmen einer Dienstreise entstandenen Kosten ersetzt werden. Damit es dabei nicht zum Zufluss von steuerpflichtigem Einkommen kommt, gilt es die Vorgaben und Grenzen des EStG zu kennen und sorgfältig anzuwenden.

Dieses Gesetz regelt Art und Umfang der Reisekosten-vergütung der Beamtinnen,
Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie der Soldatinnen und Soldaten
und der in den Bundesdienst abgeordneten Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und
Richter.

Dieses Gesetz regelt die Erstattung von Auslagen für Dienstreisen und Dienstgänge 
(Reisekostenvergütung) der Beamten und Richter des Freistaates Bayern, der Beamten der Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen unter der Aufsicht des Staates

Leistungen

Erfassung

Kontrolle

Abwicklung

Erfassung

✓    Digitale Erfassung der Eckdaten und Belege durch den Reisenden
✓    Interne Freigabe durch den Vorgesetzten möglich
✓    Wir kümmern uns um Administration und Support

Die Auslagerung der Reisekostenabrechnung beginnt mit der Erfassung der Reisekosten durch die Mitarbeiter. Diese erfolgt rein digital, neben den Eckdaten der Reise werden die Belege gescannt und an uns zur Prüfung übermittelt.


Dabei lässt sich ein zusätzlicher Genehmigungsschritt durch den internen Vorgesetzten in Ihrem Unternehmen problemlos integrieren.


So lagern Sie den Aufwand der Reisekostenabrechnung aus,

haben aber stets die volle Kontrolle.

Kontrolle

​✓ Vollständigkeitsprüfung der eingereichten Unterlagen
✓ Klärungen mit den Reisenden
✓ Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben
✓ Prüfung nach interner Reisekostenrichtlinie Ihres Unternehmens
✓ Ansprechpartner für Rückfragen

Nach der Einreichung der Unterlagen werden diese von unserem Fachpersonal geprüft:

 

Auf Vollständigkeit der Angaben und Belege sowie Einhaltung der gesetzlichen und unternehmensinternen Vorgaben. Eventuell aufkommende Fragen klärt unser Team direkt mit den Reisenden und fungiert darüber hinaus als grundsätzlicher Ansprechpartner zu allen Fragen rund um das Thema Reisekostenabrechnung.

Abwicklung

​✓ Korrekte Verbuchung der Vorsteuerbeträge
✓ Buchung der Kosten auf die entsprechenden Aufwandskonten
✓ Bereitstellung einer .xml-Zahldatei
✓ Erstellung einer Importdatei für Ihre Buchhaltung

Sind alle Fragen geklärt, kümmert sich unser Team um eine zeitnahe Abrechnung der Reisekosten.


Dabei wird sichergestellt, dass Vorsteuerbeträge richtig gezogen sind und die einzelnen
Sachverhalte auf die richtigen Sachkonten in der Buchhaltung kontiert werden.

 

Am Ende steht als Ergebnis eine rasche Auszahlung der erstattungsfähigen Beträge an den/die Reisende/n.

HABEN WIR IHR INTERESSE GEWECKT ?

Wir helfen gerne! Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

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